Für Privatpersonen

(Wohn-) Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten, wenn Ihre Immobilie beschädigt oder zerstört wird. Die Entschädigungsleistung erfolgt zum Neuwert, auch wenn Ihr Haus schon viele Jahre alt ist. Natürlich muss dazu die vereinbarte Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Neu- bzw. Wiederaufbauwert Ihres Hauses entsprechen.


Gegen welche Risiken bietet die Gebäudeversicherung Versicherungsschutz?

  • Feuer (Brand) und Explosion
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser (kein Regen- oder Abwasser)
  • Sturm und Hagel
  • weitere Risiken: Überspannung; Aufräum- und Abbruchkosten

Weitere Risiken können ebenfalls mitversichert werden, zum Beispiel

  • Elementarschäden (Erbeben, Erdrutsch, Überschwemmung und Sturmflut, Vulkanausbruch, Lawinen)
  • Schäden durch Fahrzeuganprall (ein Kfz verpasst die Kurve und „landet“ in Ihrem Wohnzimmer)
  • Schäden durch Graffiti
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Kosten für Unterbringung im Hotel nach einem Schaden
  • Lagerkosten
  • Mietausfall
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Sachverständigengebühren
  • Rohrverstopfungskosten

TIPP zu Gebäudeversicherung:

Ganz wichtig ist, dass die Versicherungssumme richtig berechnet ist und/oder mit dem Versicherer ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Bei Unterversicherung hätte der Versicherer sonst das Recht, nur einen Teil des Schadens bezahlen zu müssen.

Beispiel: Der Neuwert Ihres Hauses beträgt 500.000 €. Sie haben aber nur einen Wert von 400.000 € versichert. Nach einem Brand ist ein Schaden von 100.000 € eingetreten. Da eine Unterversicherung von 20 % besteht, wird die Versicherung nur 80 % des Schadens, also hier 80.000,- € bezahlen. Dazu kommen 10 % Zuschlag aufgrund der sogenannten Vorsorgeklausel, insgesamt beträgt die Entschädigung also 88.000 €.

Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?

Versichert gelten das Gebäude und die damit fest verbundenen Bestandteile. Mitversichert ist auch Zubehör zum Gebäude, zum Beispiel Brennvorräte (Öl, Gas, Holz), Markisen, Blumenkästen, Antennen. Größere Außenanlagen können mitversichert werden, zum Beispiel Swimming-Pool, Sauna, Gewächshaus etc. Diese sollten aber im Versicherungsvertrag mit angegeben werden.

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