Für Unternehmen

Betriebliche Versicherungen

Unternehmer tragen zahlreiche Risiken, die im Schadensfall zu hohen Verlusten führen können. Erinnern Sie sich noch an das letzte Hochwasser? Dabei wurden viele Geschäfte überschwemmt. Die Räume, Einrichtungen und Waren erlitten erhebliche Schäden durch Nässe und Schlamm. Wer keine Versicherung für diesen Fall besaß, musste sich auf das Wohlwollen staatlicher Einrichtungen verlassen.

Betriebe mit einer Gewerbeversicherung erhielten eine Entschädigung für ihre Einbußen. Versicherungen für Betriebe decken bei weitem nicht nur Risiken bei Naturereignissen, Brand oder Diebstahl ab, sie schützen Unternehmer außerdem bei Haftungsansprüchen gegenüber Dritten oder Cyber-Angriffen.

Betriebs-Inhalts-/Inventarversicherung

Die Inventarversicherung ist quasi die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Der Verlust Ihres Inventars, zum Beispiel durch einen Brand oder Wasserschaden, kann für Ihr Unternehmen eine große finanzielle Belastung darstellen. Bei größeren Schäden ruht unter Umständen auch der Betrieb, dieses Risiko kann im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.

Die Inventarversicherung ist eine sogenannte „Gebündelte Versicherung“, das heißt, in ihr sind mehrere Gefahren in rechtlich selbstständigen Verträgen zusammengefasst, zum Beispiel Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung, Sturmversicherung. Die Inventarversicherung ist eine Neuwertversicherung, wichtig ist also, dass die Versicherungssumme auch dem Neuwert des gesamten Inventars entspricht.

Neben dem Ersatz des Inventars übernimmt die Inventarversicherung auch Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten.

Was ist in der Inverntarversicherung versichert?

  • Einbauten im Ladenlokal (nicht das Gebäude selbst)
  • Büromöbel
  • Werkzeug
  • Waren und Vorräte
  • In Kommission genommene oder geliehene Dinge
  • Computer

Welche Gefahren sind in der Inverntarversicherung versicherbar?

  • Brand
  • Leitungswasser (Rohrbruch)
  • Vandalismus
  • Sturm, Hagel
  • Einbruch-Diebstahl
  • Glas

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt sicher zu den wichtigsten Versicherungen für jedes Unternehmen. Denn Unternehmen haften wie Privatpersonen für Schäden, den andere durch sie erleiden. Die Grundlage für die Pflicht zum Schadensersatz ergibt sich aus § 823 BGB und weiteren Anspruchsgrundlagen, beispielsweise aus einem Auftrag.

Beispiel: Ein Handwerker zerstört oder beschädigt während seiner Arbeit das Eigentum seines Auftraggebers oder Dritter. Dabei muss es nicht immer so schlimm kommen wie 1996, als infolge von Schweißarbeiten in einem Blumenladen im Düsseldorfer Flughafen ein Großbrand ausbrach: 17 Menschen starben, 88 wurden verletzt, der Sachschaden betrug viele Millionen DM.


Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schadensersatzansprüche versichert, die Dritte an das versicherte Unternehmen stellen. Dabei unterscheidet man zwischen Personen,- Sach- und Vermögensschäden.

Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet – dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte.

Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist, und befriedigt solche Ansprüche auch. Wenn der Anspruch aber ungerechtfertigt oder überhöht sein sollte, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung solche Ansprüche für den Kunden ab, notfalls auch vor Gericht.

Neben der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung gibt es eine Reihe weiterer Haftpflichtversicherungen für Unternehmen, zum Beispiel:

  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Diese ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen
  • Speditionsversicherung
  • Passagierhaftpflichtversicherung bzw. Luftfrachthaftpflichtversicherung
  • Passagierhaftpflichtversicherung bzw. Luftfrachthaftpflichtversicherung
  • und viele weitere...

Betriebsgebäudeversicherung

Was für den Hausbesitzer die Wohngebäudeversicherung ist, ist für Selbstständige und Unternehmer die Betriebsgebäudeversicherung, auch gewerbliche Gebäudeversicherung genannt. Eine Betriebsgebäudeversicherung reguliert Schäden am Gebäude selbst, nicht aber am Inhalt. Fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten sind mitversichert, zum Beispiel Fahrstühle oder fest installierte Klimaanlagen.

Wie in der Wohngebäudeversicherung sind auch hier folgende Gefahren versicherbar:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Weiterhin Bruch- oder Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude oder an Zuleitungen innerhalb des Grundstückes und Folgekosten, wie z. B. Aufräum- und Abbruchkosten. Der Leistungsumfang kann sich je nach Tarif des Versicherers erheblich unterscheiden.

Die Gebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, sofern die Versicherungssumme dem Neuwert des Gebäudes entspricht und der Zeitwert nicht weniger als 40 % des Neuwertes beträgt.

Firmenrechtsschutz

Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit durch den Geschäftsinhaber oder seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wurde. Ob die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden, hängt vom beantragten Leistungsumfang ab. Das bedeutet: Der Unternehmensinhaber hat bei Abschluss des Firmenrechtsschutzes die Möglichkeit, Versicherungsfälle in verschiedenen Bereichen einzuschließen: Das können beispielsweise Arbeit, Verkehr, Immobilien, Steuern, Strafrecht und Privatleben sein.

Vereinfacht dargestellt umfasst der Firmenrechtsschutz die folgenden Punkte:


Manche Versicherer bieten darüber hinaus auch den Firmenvertragsrechtsschutz an: Hierbei werden die Kosten für die Durchsetzung eigener Ansprüche übernommen, beispielsweise wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt.

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